Restwertbörsen-Falle: Warum Versicherungs-Restwerte oft zu hoch sind
Nach einem Totalschaden bestimmt der Restwert maßgeblich, wieviel Geld Sie tatsächlich erhalten. Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt die Entschädigung — je höher der Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung. Genau hier setzen viele gegnerische Haftpflichtversicherungen mit überhöhten Online-Geboten an.
Das Problem mit Online-Börsen
Versicherungen holen häufig Gebote aus überregionalen Restwertbörsen ein. Diese Gebote stammen von Aufkäufern aus ganz Europa und liegen oft deutlich über dem regionalen Markt im Rhein-Main-Gebiet oder Mittelhessen. Der BGH hat klargestellt: maßgeblich ist Ihr regionaler Markt, nicht ein theoretisches Maximalgebot.
Ihre Rechte
Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu einem Online-Gebot zu verkaufen. Wenn Ihr Gutachter den Restwert anhand des regionalen Marktes (3 Angebote regionaler Aufkäufer) ermittelt, ist dieser Wert maßgeblich. Die Versicherung darf nicht einfach ein höheres Online-Gebot dazwischen schalten.
Warum ein eigener Gutachter entscheidend ist
Versicherungsgutachter nutzen die Online-Börse oft ungeprüft. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt drei regionale Restwertangebote und dokumentiert sie nachvollziehbar. So kann die Versicherung den Wert vor Gericht nicht mehr nachträglich anheben.
Praxisbeispiel
5 Jahre alter Kombi, Wiederbeschaffungswert 12.000 €. Regionaler Restwert: 3.200 €. Versicherung legt Online-Gebot über 5.800 € vor. Differenz: 2.600 €. Mit eigenständigem Gutachten und anwaltlicher Unterstützung holen Sie diese Summe meist zurück.
Brauchen Sie ein Gutachten?
Wir sind in 24h vor Ort — in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Gießen & ganz Hessen.
0175 5019999