Wertgutachten für Ihr Fahrzeug
Ob Verkauf, Versicherungsanpassung, Erbschaft oder Scheidung – ein objektives Wertgutachten schafft Transparenz. Wir ermitteln den realistischen Markt- und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs nach DAT-/Schwacke-Methodik.
Wann brauchen Sie ein Wertgutachten?
Klassische Anlässe sind Privatverkauf, Inzahlungnahme, Versicherungseinstufung (Kasko), Leasingrückgabe, Erbauseinandersetzung, Scheidung oder Schenkung. Auch für Finanzamt und Gericht ist ein neutrales Kurzgutachten oft Pflicht.
Wie ermitteln wir den Wert?
Wir kombinieren reale Marktrecherche (Inserate, Auktionen), DAT- und Schwacke-Daten mit einer technischen Inaugenscheinnahme. Berücksichtigt werden Ausstattung, Pflegezustand, Laufleistung, Vorschäden, regionaler Markt und Saisonalität.
Häufige Fragen
Was kostet ein Wertgutachten?
Ein Kurzwertgutachten beginnt bei 149 €. Vollgutachten richten sich nach Fahrzeugwert und Aufwand – wir nennen Ihnen den Preis vorab transparent.
