Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall in Hessen
Ein Verkehrsunfall ist immer eine Ausnahmesituation. Wer in Frankfurt am Main, Wiesbaden oder Gießen unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, sollte einige zentrale Regeln kennen — sie entscheiden später über die Höhe der Entschädigung.
1. Unfallstelle sichern
Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen (auf Autobahnen wie A3 oder A5 mindestens 150 m). Verletzten Erste Hilfe leisten und die 112 rufen.
2. Polizei rufen — ja oder nein?
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder Fahrerflucht: immer die 110. In Hessen ist die Polizei in der Regel innerhalb weniger Minuten vor Ort. Das polizeiliche Aktenzeichen ist wichtig für die spätere Regulierung.
3. Daten und Beweise sichern
Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und HSN/TSN des Unfallgegners notieren. Fotos aus mehreren Perspektiven machen: Übersicht, Endposition, Schaden im Detail, Bremsspuren, Verkehrszeichen.
4. Eigenen Gutachter wählen
Bei unverschuldeten Unfällen mit Schäden über 750 € haben Sie laut BGH freie Sachverständigenwahl. Lassen Sie sich nicht zum Gutachter der gegnerischen Versicherung drängen — er arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie.
5. Ansprüche geltend machen
Neben den reinen Reparaturkosten haben Sie Anspruch auf Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, Gutachterkosten und eine Unkostenpauschale. Ein qualifiziertes Gutachten ist die Grundlage all dieser Forderungen.
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