S&H KFZ-Sachverständigenbüro Logo
Zurück zum Blog
Wissen

Nutzungsausfall nach Unfall: Tabelle, Dauer & Tipps für Hessen

15.6.20267 Min.

Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen Nutzungsausfall zu. Die Höhe richtet sich nach der gängigen Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle und ist in Hessen oft Streitpunkt mit Versicherungen.

Wann besteht Anspruch?

Voraussetzung sind unverschuldeter Unfall, ein nachgewiesener Nutzungswille und tatsächliche Nutzungsmöglichkeit. Wer ein Zweitfahrzeug hat oder im Urlaub war, bekommt in der Regel nichts. Wichtig: Ein Gutachter dokumentiert die Reparaturdauer und liefert damit die Grundlage für den Anspruch.

Typische Tagessätze

Die Tabelle teilt Fahrzeuge in elf Gruppen (A bis L). Kleinwagen liegen meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Tag, gehobene Mittelklasse deutlich darüber, Premium-SUV und Sportwagen können dreistellige Tagessätze erreichen. Maßgeblich sind Modell, Alter und Sondermodell-Ausstattung.

Wie lange wird gezahlt?

Bei Reparatur: die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer plus 1 bis 2 Tage Beschaffungsdauer. Bei Totalschaden: in der Regel die Wiederbeschaffungsdauer von 12 bis 14 Tagen. Wer zügig handelt und Werkstattaufträge nachweist, vermeidet Kürzungen.

Häufige Stolperfallen

Versicherungen kürzen gerne, wenn das Gutachten ungenau ist. Lassen Sie die Reparaturdauer konkret beziffern. Bei älteren Fahrzeugen (über 10 Jahre) wird häufig pauschal abgewertet — ein eigenständiger Gutachter argumentiert hier sauber dagegen.

Brauchen Sie ein Gutachten?

Wir sind in 24h vor Ort — in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Gießen & ganz Hessen.

0175 5019999
WhatsAppTelefon