S&H KFZ-Sachverständigenbüro Logo
Zurück zum Blog
Ratgeber

Leasingfahrzeug nach Unfall: Pflichten gegenüber Leasinggeber & Versicherung

20.5.20266 Min.

Ein Unfall mit dem Leasingfahrzeug ist komplizierter als bei einem Eigentum. Sie sind nicht Eigentümer — daher hat der Leasinggeber ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Reparatur und einem belastbaren Gutachten.

Sofortige Meldepflichten

Den Unfall müssen Sie unverzüglich Ihrer Versicherung UND dem Leasinggeber melden — meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Im Leasingvertrag stehen die genauen Fristen; eine verspätete Meldung kann Ansprüche gefährden.

Reparatur in zugelassener Werkstatt

Leasingverträge schreiben in der Regel die Instandsetzung in einer markengebundenen Fachwerkstatt vor. Eine freie Werkstatt ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich. Das beeinflusst die Reparaturkosten und damit die Schadensumme.

Warum ein eigener Gutachter Pflicht ist

Da der Leasinggeber Eigentümer ist, muss das Gutachten besonders sauber sein. Ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht meist nicht. Ein neutraler Sachverständiger dokumentiert den Schaden so, dass Leasinggeber, gegnerische Versicherung und ggf. Gericht zufriedengestellt sind.

Wertminderung trotz Leasing?

Auch bei Leasingfahrzeugen kann eine merkantile Wertminderung entstehen — sie steht in der Regel dem Leasinggeber zu, nicht dem Leasingnehmer. Der Anspruch muss dennoch gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden, in der Regel über den Leasingnehmer.

Brauchen Sie ein Gutachten?

Wir sind in 24h vor Ort — in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Gießen & ganz Hessen.

0175 5019999
WhatsAppTelefon