Kurzgutachten vs. Vollgutachten: Wann reicht welche Form?
Nicht jeder Schaden braucht ein 30-seitiges Gutachten. Aber Achtung: Wer zu früh zur Kurzform greift, riskiert berechtigte Ansprüche zu verlieren.
Bagatellgrenze
Liegt der Schaden eindeutig unter ca. 750 € (BGH-Bagatellgrenze), reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die gegnerische Versicherung trägt die Gutachterkosten nicht.
Kurzgutachten
Sinnvoll bei mittleren Schäden zwischen ca. 750 € und 2.500 €, klarer Schadenlage und unstrittiger Haftung. Es enthält Lichtbilder, Reparaturkalkulation und Kurzbewertung. Kosten je nach Aufwand niedrig — wird in der Regel von der Versicherung getragen.
Vollgutachten
Pflicht bei höheren Schäden, Totalschaden, ungeklärter Haftung, Premium-Fahrzeugen, Wertminderungsanspruch, Nutzungsausfall oder rechtlicher Auseinandersetzung. Das Gutachten enthält detaillierte Kalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Reparaturdauer.
Empfehlung
Im Zweifel immer Vollgutachten. Die Mehrkosten trägt bei unverschuldeten Unfällen ohnehin die gegnerische Versicherung — und Sie sichern alle Ansprüche rechtssicher ab.
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